
entgegen einem dummen, nicht recherchierten Artikel bei Heise [Link zu Telepolis], hält Düsseldorf absolut nichts von Hexenverbrennungen – ganz im Gegenteil. Aber der Reihe nach:
Markus Kompa, der Autor des Machwerks, suchte offenbar verzweifelt nach einem Anreißer zu Halloween, anders ist der völlig unsinnige Artikel den er zum Thema Hexenverbrennungen in Düsseldorf schrieb, nicht zu erklären. Wollte er Düsseldorf eins auswischen?
Tatsache ist, daß der Retter der Himmelgeister Kastanie Andreas Vogt [Link zu seiner Vorstellung] einen Antrag an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss der Stadt Düsseldorf gestellt hat, in dem er darum bat, die noch im Jahre 1738 in Gerresheim mit dem Vorwurf der Hexerei ermordeten Frauen „moralisch, ethisch zu rehabilitieren“. Dazu muss man wissen, daß zu dieser Zeit offenbar selbst die Kirche eingesehen hatte, daß Hexenverbrennungen unethisch sind und daher schon länger davon absah.
Gab es doch sogar im Mittelalter eine Bulle Papst Alexanders IV. vom 20. Januar 1260 an die Inquisitoren, Hexen seien nicht aktiv zu verfolgen, sondern auf Anzeigen hin festzunehmen. Prozesse gegen Hexen sollten bei Zeitmangel zurückgestellt werden, die Bekämpfung von Häresien habe Vorrang. Später verurteilte die Inquisition sogar zeitweise die Hexenprozesse.(Zitat aus Wikipedia). Wie dem auch sei, später kamen Hexenprozesse und Verbrennungen wieder in Mode. Wieviel Unheil damit im Namen des Glaubens angerichtet wurde, mag niemand zu ermessen. Dazu muss man wissen, daß die Kirche(n) längst davon abgelassen hatten, inzwischen hatte sich die weltliche Jurisdiktion der „Hexen und Zauberer“ bemächtigt und führte munter Prozesse, die den Anschein der Legalität vermittelten. Diese Prozesswelle erlebte hier in Deutschland ihren Höhepunkt etwa zwischen 1550 und 1650.
In der Hauptsache wurden die Prozesse auf Denunziationen aus dem Volk angestrengt (eine Vorübung für das Blockwartwesen der Nazis?). In der Regel wurde dann die Folter gebraucht, um ein Geständnis zu erpressen. Denn ohne ausdrückliches Geständnis durfte keine Hexe hingerichtet werden. Doch wie man zu einem Geständnis kommt, wussten die Folterknechte nur zu gut – und manche unschuldige Verdächtige gestand lieber, auf einen schnellen Tod hoffend, als sich der Folter auszuliefern. Ein hermetisches Rechtssystem: wer verdächtigt wurde, war schuldig, musste verurteilt werden. (Ähnlichkeiten mit modernen Rechtsauffassungen wären rein zufällig.)
„Die peinliche Halsgerichtsordnung“ des katholischen Kaisers Karl V. sah für Hexerei lediglich eine quasi Wiedergutmachung des angerichteten Schadens vor. Hier taten sich die Evangelischen nun besonders hervor und verschärften diese Regel, da sie regelmäßig „einen Bund mit dem Teufel“ annahmen und daher grundsätzlich die Todesstrafe verhängten. Überhaupt interessierte sich die Inquisition weniger für „Hexen“, so daß es auch in den katholischen Gegenden und Ländern, wie zum Beispiel Spanien und Italien kaum zu Hexenverbrennungen kam, das war eine Spezialität der evangelischen Gegenden.
Auch der Düsseldorfer Jesuit Friedrich Spee [Link zu Wikipedia] wandte sich in einem anonym in Umlauf gebrachten und immer wieder im Untergrund kopierten Buch: „Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse“ gegen die Hexenprozesse. Er wurde darum später, als seine Autorschaft bekannt wurde, nach China „verbannt“.
Aber zurück zum Antrag.
Nach einem Disput zu Anfang der Sitzung (den ich nicht persönlich mitbekam, weil ich ein „Rollstuhlfahrerproblem“ hatte) wurde auch ein „Gegenantragsteller“, Herr Meisen, zugelassen. Dieser legte in einer ziemlich wirren Rede, in der er immer wieder die „Liebe Jesu Christi“ zum Zeugen anrief, dar, daß es ein später Affront gegen die katholische Kirche sei, deren Urteil zu widerrufen – wobei wir ja gehört haben, daß es die weltliche Gerichtsbarkeit war, die jene beiden Gerresheimer Frauen hinrichten ließ. Es erhob sich während seiner überlangen Rede dann auch immer mehr Lärm im Saal.
Herr Vogt, dankte ihm ausdrücklich, da sein Gegenantrag deutlich gemacht habe, wie wichtig eine Rehabilitation der beiden Frauen sei. Es meldete sich dann ein Zuschauer zu Wort. Vom Vorsitzenden darauf hingewiesen, daß Zuschauer keine Redeberechtigung bekommen könnten, platzte es aus ihm heraus: „Was der Herr Meisen hier erzählt, ist nicht die katholische Kirche, nein, das ist nicht die katholische Kirche“.
Danach gaben die einzelnen Ausschussmitglieder der Parteien ihr Votum ab: mehr oder weniger unisono, wir unterstützen den Antrag. Der Redner für die CDU „bedauerte zutiefst den Telepolis- Artikel“ das sei keine Düsseldorfer Auffassung und auch nicht die der CDU.
Nach kurzer Pause wurde dann der fraktionsübergreifende Vorschlag an den Rat der Stadt Düsseldorf verkündet, nachdem der Vorsitzende noch einmal darauf hingewiesen hatte, „daß Düsseldorf eine liberale, weltoffene Stadt ist, die sich über diesen Antrag eines engagierten Bürgers freut und daher auch gern dessen Vorschlag aufgreift, eine Vortragsreihe zum Thema anzubieten, sowie den Vorschlag, eine Ausstellung auszurichten.
Der Vorschlag des Ausschusses enthält drei Punkte:
Diese Beschluss des Antrags- und Beschwerdeausschusses erhielt dann heftigen Beifall aller Anwesenden.
Womit einmal mehr bewiesen wäre, daß Düsseldorf auch zu seinen dunklen Seiten steht und sich nichts in Sachen Liberalität und Gerechtigkeitssinn vormachen lässt.
Kommentare
ursprüngliche Position der Düsseldorfer CDU
Der Beitrag auf Telepolis bezieht sich per Link auf http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/duesseldorf/nachrichten/stadt..., wo nach wie vor unwidersprochen steht:
"Die Rathaus-Position dürfte für Diskussionen sorgen: SPD und Grüne hatten sich der Forderung von Bürgern auf Rehabilitierung der beiden Frauen angeschlossen; die CDU hatte sich dagegen ausgesprochen. Auch die Union hält den Rat nicht für zuständig. Sie stützt sich unter anderem auf die Einschätzung eines Theologen. Er sagt, es sei unstrittig, dass die beiden verurteilten Frauen "in abergläubische Praktiken" verwickelt gewesen seien."
Zunächst macht es einen erheblichen Unterschied
ob sich die "die Düsseldorfer CDU" gegen den Antrag stellt, oder "Düsseldorf". Dann kommt dazu, das es sich offenbar um eine Einzelmeinung des Herrn Lohe (CDU) handelte und nicht um "die Position des (Düsseldorfer) Rathauses. Es bleibt der Vorwurf, daß der Artikel nicht recherchiert wurde, sondern einfach abgeschrieben. Desgleichen ist der Artikel in der RP ziemlicher Quark. "Das Rathaus" konnte sich noch gar keine Meinung bilden: der Antrag des Herrn Vogt, war an den Oberbürgermeister gerichtet, dieser hat ihn an den zuständigen "Anregungs- und Beschwerdeausschuss" weitergeleitet, wie es das ordentliche Verfahren vorsieht; der Ausschuss tagte erst eine Woche nach dem Artikel. Jetzt ist der Rat gefragt, er muss auf Grund der Vorlage des Anregungs- und Beschwerdeausschusses eine Meinung (und damit einen Beschluss) fassen. Erst dann kann man von einer Meinung "des Rathauses" sprechen. Dazu kommt, daß niemals eine juristische Rehabilitation gefordert wurde (für diese wäre das Land NRW, als Rechtsnachfolger des damaligen Gerichts, zuständig), sondern eine moralische. Auch wurde keineswegs ein Schuldanerkenntnis des Düsseldorfer Rates (was ja wohl völliger Unsinn wäre) gefordert.
Es bleibt dabei: sowohl der RP- Text, als der bei Telepolis sind unrichtig und nicht recherchiert.
Und was den "Theologen" anlangt, sein Geschwurbel war kaum nachvollziehbar, es wurde auch nicht so recht klar, welchen Standpunkt er eigentlich vertritt. Ausserdem brachte er einen Wust an Papier mit, in dem unter anderem die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert wurde - allerdings ist er immerhin dazu bereit, "eine menschliche Tötungsart" vorzuschlagen.
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